Andrade Finance
Relocation

Relocation aus der Schweiz: Was passiert mit Pensionskasse und AHV?

Wer aus der Schweiz in ein EU-Land zieht, muss Freizügigkeit, AHV und Krankenversicherung getrennt behandeln.

Stand: 30. September 2026

Wegzug aus der Schweiz: zuerst das neue Lebensmodell bestimmen

Ein Wegzug aus der Schweiz ist kein einzelner Abmeldetermin. Die Folgen hängen davon ab, ob Sie im Ausland arbeiten, pensioniert sind, vorübergehend entsandt werden oder ohne Erwerbstätigkeit leben. Ebenso wichtig sind Staatsangehörigkeit, Zielland, Familienwohnsitz und die Frage, ob eine Wohnung oder ein Unternehmen in der Schweiz bleibt. Die Reihenfolge sollte daher mit einem Szenario beginnen: Datum der Abreise, neue Wohnadresse, geplanter Arbeitsbeginn, voraussichtliche Dauer und alle weiterlaufenden Bindungen an die Schweiz. Erst danach lassen sich Krankenversicherung, AHV, Pensionskasse und Steuern passend prüfen.

Nehmen wir eine Familie, die nach mehreren Berufsjahren in Zürich nach Portugal zieht. Die Eltern können unterschiedliche Staatsangehörigkeiten und unterschiedliche Vorsorgeguthaben haben. Eine Person beginnt in Portugal eine Anstellung, die andere arbeitet vorerst weiter für einen Schweizer Arbeitgeber. Der Begriff Auswanderung beschreibt beide gemeinsam, aber sozialversicherungs- und steuerrechtlich können zwei verschiedene Situationen entstehen. Der Arbeitsort und das tatsächliche Arbeitsmodell müssen dokumentiert werden. Auch eine in der Schweiz vermietete Wohnung bleibt ein eigener Prüfpunkt. Wer dagegen nur für acht Monate beruflich im Ausland eingesetzt wird, benötigt vielleicht eine Entsendungsabklärung statt einer endgültigen Auflösung aller Schweizer Verträge.

Legen Sie eine Wegzugsakte an: Ausweise, Abmeldebestätigung, Arbeits- und Mietverträge, AHV-Nummer, individueller Kontoauszug, Pensionskassenausweis, Freizügigkeitsunterlagen, 3a-Verträge, Versicherungen, Schulden, Immobilien und Bankverbindungen. Schreiben Sie zu jedem Posten, wer zuständig ist und welche Frist gilt. Das verhindert zwei teure Fehler: Guthaben ohne eindeutige Empfangsstelle liegen zu lassen und eine Versicherung zu beenden, bevor die neue Deckung beginnt. Die Checkliste schafft Transparenz; die konkreten Ansprüche und Steuerfolgen müssen anhand des Ziellands geprüft werden.

Ein Jahr bis drei Monate vorher: Liquidität und Verpflichtungen planen

Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten empfiehlt eine frühzeitige Planung der Lebenshaltungskosten, Einreise- und Aufenthaltsregeln sowie des Haushaltsbudgets. Vergleichen Sie nicht nur Monatsmieten. Erfassen Sie Nettoarbeitseinkommen, Gesundheitskosten, Kinderbetreuung, Transport, lokale Steuern, Versicherungen und Rücklagen für Reisen in die Schweiz. Die Kaufkraft kann sich innerhalb eines Landes stark nach Region unterscheiden. Ein vermeintlich günstiger Ort kann mit langen Wegen zur Arbeit, teurer privater Betreuung oder erhöhten Gesundheitskosten ein anderes Bild ergeben.

Erstellen Sie eine Übergangsrechnung für mindestens sechs Monate. Sie zeigt gleichzeitig laufende Schweizer Zahlungen und neue ausländische Kosten: letzte Mieten, Kaution, Umzug, Reise, Wohnungseinrichtung, Steuernachzahlungen und Gebühren für Konten oder Versicherungen. Halten Sie die Mittel dafür liquide. Ein Pensionskassenguthaben ist kein verlässlicher kurzfristiger Umzugstopf; ob und wann es bezogen werden darf, ist rechtlich beschränkt. Besonders bei einem Umzug in die EU oder EFTA kann der obligatorische Teil nicht einfach ausgezahlt werden. Planen Sie deshalb keine Mietkaution mit Geld, dessen Auszahlung noch ungeklärt ist.

Eine einfache Entscheidungsmatrix hilft: Was muss vor der Ausreise bezahlt werden? Was wird erst nach der Anmeldung im Zielland fällig? Welche Verpflichtungen laufen in Franken, welche in einer anderen Währung? Welche Beträge sind geschätzt? Beispiel: Eine alleinstehende Fachperson zieht am 1. Juli um, erhält aber im September noch einen Bonus für frühere Schweizer Arbeit. Lohnbescheinigungen, steuerliche Zuordnung und die spätere Kontoverfügbarkeit sollten vor dem Kündigen von Bankbeziehungen geklärt werden. Behalten Sie Belege für die Herkunft grösserer Transfers. Für komplexe Fälle ist ein Budgetgespräch mit einer grenzüberschreitend erfahrenen Fachperson sinnvoll.

Abmeldung und Dokumente: der Wohnsitzwechsel muss belegbar sein

Die Abmeldung bei der Schweizer Wohngemeinde ist ein wesentlicher Nachweis des Wegzugs. Nach EDA unterscheiden sich die Meldebestimmungen nach Kanton; wer länger als drei Monate ins Ausland geht, die Unterkunft aufgibt und keine baldige Rückkehr beabsichtigt, muss sich grundsätzlich abmelden. Klären Sie den konkreten Ablauf bei Ihrer Einwohnerkontrolle und beantragen Sie die Bestätigung rechtzeitig. Eine rein formale Abmeldung entscheidet jedoch nicht allein, wo sich der steuerliche oder sozialversicherungsrechtliche Lebensmittelpunkt befindet. Tatsächliche Wohn-, Arbeits- und Familienverhältnisse bleiben relevant.

Melden Sie den Umzug bei Arbeitgeber, Pensionskasse, Krankenkasse, Versicherern, Banken, Steuerbehörde, Post und gegebenenfalls Strassenverkehrsamt. Schweizer Staatsangehörige, die sich definitiv abmelden, müssen sich laut EDA innerhalb von 90 Tagen bei der zuständigen Schweizer Auslandvertretung registrieren. Für andere Staatsangehörige sind die Konsularpflichten des Heimatstaats zu prüfen. Besorgen Sie, wenn nötig, beglaubigte Kopien, internationale Urkunden oder Übersetzungen, bevor die bisherigen Stellen schwer erreichbar werden. Besonders nützlich sind die Abmeldebestätigung, ein aktueller Lohnausweis, ein AHV-Kontoauszug und der letzte Pensionskassenausweis.

Prüfen Sie auch alltägliche Verträge: Mobilfunk, Internet, Strom, Abonnemente, Vereinsbeiträge, Parkplätze und Daueraufträge. Eine Checkliste sollte Verantwortliche und Bestätigungsdatum enthalten. Bei einer Familie benötigen Kinder Unterlagen für Schule und Gesundheitsversorgung; Partnerinnen und Partner können eigene Melde- und Aufenthaltsrechte haben. Wer eine Schweizer Wohnung behält, muss mit der Vermieterin oder der Behörde klären, ob sie weiterhin bewohnt, untervermietet oder aufgegeben wird. Der Unterschied kann für Steuern und Versicherungen bedeutsam sein. Beurteilen Sie die Gesamtsituation anhand tatsächlicher Nutzung, nicht nur anhand eines Briefkastens.

AHV: Beitragszeiten sichern und zukünftige Ansprüche verstehen

Bevor Sie die Schweiz verlassen, bestellen Sie einen Auszug aus Ihrem individuellen AHV-Konto. Darin stehen beitragspflichtige Einkommen und Beitragszeiten, die für die spätere Rentenberechnung wichtig sind. Fehlende Jahre können die Leistungen mindern. Prüfen Sie insbesondere Jahre mit Teilzeitarbeit, mehreren Arbeitgebern, unbezahltem Urlaub oder Selbstständigkeit. Wurden Einkommen falsch oder nicht gemeldet, ist eine frühe Klärung mit der zuständigen Ausgleichskasse einfacher als eine Rekonstruktion nach Jahrzehnten. Bewahren Sie Lohnausweise und Arbeitsverträge auf, falls später Nachweise nötig werden.

Ein Wegzug bedeutet nicht, dass bereits erworbene Schweizer AHV-Anwartschaften automatisch verschwinden. Ob eine spätere Rente ausbezahlt wird und wie die Sozialversicherungszeiten verschiedener Länder zusammenwirken, hängt jedoch von Staatsangehörigkeit, Wohnstaat und anwendbaren Abkommen ab. Bei EU- und EFTA-Staaten greifen Koordinationsregeln. Die ausländischen Beitragsjahre werden nicht schlicht in Schweizer AHV-Jahre umgerechnet; die zuständigen Träger ermitteln Ansprüche nach ihren Regeln. Wer beispielsweise in der Schweiz und in Portugal gearbeitet hat, sollte die beiden Versicherungsverläufe getrennt dokumentieren und die späteren Antragswege rechtzeitig erfragen.

Eine freiwillige Weiterführung der AHV/IV ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Das EDA verweist besonders auf einen Wegzug ausserhalb der EU/EFTA und eine Mindestdauer vorheriger obligatorischer Versicherung; Staatsangehörigkeit und Fristen sind zu prüfen. Für eine Person, die künftig in einem EU-/EFTA-Land arbeitet, gilt gewöhnlich dessen Sozialversicherungssystem, doch grenzüberschreitendes Homeoffice, Entsendung oder Mehrstaatentätigkeit können die Unterstellung verändern. Fragen Sie vor dem Wegzug die Ausgleichskasse und im neuen Land den zuständigen Sozialversicherungsträger. Eine schriftliche Unterstellungsbestätigung ist wertvoller als eine allgemeine Faustregel.

Pensionskasse und Freizügigkeit: obligatorischen Teil gesondert prüfen

Bei Ende des Schweizer Arbeitsverhältnisses stellt die Pensionskasse einen Austrittsausweis aus. Darauf sollten Sie das gesamte Freizügigkeitsguthaben sowie den obligatorischen und überobligatorischen Teil erkennen können. Teilen Sie der Kasse mit, wohin die Austrittsleistung überwiesen werden soll. Wird kein neuer Schweizer Vorsorgeanschluss eröffnet und keine zulässige Barauszahlung vorgenommen, kommt eine Freizügigkeitslösung infrage. Lassen Sie Guthaben nicht unbeaufsichtigt; prüfen Sie Adresse, Kontaktweg, Begünstigung, Gebühren und Anlageform der gewählten Freizügigkeitseinrichtung.

Beim definitiven Wegzug in einen EU- oder EFTA-Staat gilt eine zentrale Einschränkung: Der obligatorische Teil der beruflichen Vorsorge kann grundsätzlich nicht bar bezogen werden, wenn die Person im neuen Land einer obligatorischen Versicherung für Alter, Invalidität und Hinterlassene untersteht. Der Sicherheitsfonds BVG beschreibt das Nachweisverfahren für Ausnahmen. Der überobligatorische Teil kann unter Voraussetzungen anders behandelt werden. Entscheidend ist nicht allein, ob Sie Ihren Schweizer Job kündigen, sondern ob die gesetzlichen Voraussetzungen für den jeweiligen Teil erfüllt sind. Verlangen Sie deshalb von der Kasse eine schriftliche Aufteilung und besprechen Sie die Nachweise mit der Verbindungsstelle.

Beispiel: Eine 42-jährige Person zieht nach Portugal und nimmt dort eine Anstellung auf. Sie sollte nicht mit einer Auszahlung ihres gesamten Schweizer Pensionskassenguthabens rechnen. Das obligatorische Guthaben bleibt bei bestehender ausländischer Pflichtversicherung typischerweise in einer Schweizer Freizügigkeitseinrichtung. Ein möglicher Bezug des überobligatorischen Teils muss separat beantragt und steuerlich geprüft werden. Wer ausserhalb der EU/EFTA wohnt, kann andere Möglichkeiten haben; auch dort sind Voraussetzungen und Besteuerung zu beachten. Ein voreiliger Kapitalbezug kann später Altersleistungen und Schutz bei Invalidität oder Tod schwächen.

Säule 3a: Bezugsmöglichkeiten, Steuern und Anlagehorizont

Guthaben der Säule 3a sind von der Pensionskasse rechtlich zu unterscheiden. Ein definitiver Wegzug aus der Schweiz kann einen vorzeitigen Bezug erlauben, doch eine mögliche Auszahlung ist keine Pflicht, das Geld sofort abzuheben. Prüfen Sie Vertragsart, Konditionen, bestehende Anlagen, Wechselkurse und die steuerliche Belastung im Zeitpunkt der Auszahlung. Wer langfristig vorsorgen möchte, kann unter Umständen ein bestehendes 3a-Guthaben in der Schweiz belassen. Neue Einzahlungen hängen von den geltenden Voraussetzungen für AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen ab. Klären Sie dies anhand Ihrer neuen Erwerbssituation.

Für Personen mit Wohnsitz im Ausland unterliegen Schweizer Kapitalleistungen aus Vorsorge grundsätzlich einer Quellensteuer. Ob und in welchem Umfang diese im Wohnsitzstaat angerechnet oder zurückgefordert werden kann, hängt vom jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen und den dortigen Verfahren ab. Die Eidgenössische Steuerverwaltung stellt dafür Informationen und Formulare bereit. Eine pauschale Aussage wie steuerfrei bei Wegzug ist unzutreffend. Bevor Sie einen Auszahlungsantrag stellen, sollten Schweizer Steuerfolgen, mögliche Besteuerung im Zielland, benötigte Wohnsitzbescheinigungen und zeitliche Abfolge gemeinsam geprüft sein.

Ein praktischer Vergleich umfasst mindestens drei Varianten: Guthaben stehen lassen, gestaffelt beziehen, sofern rechtlich und vertraglich möglich, oder einen einmaligen Bezug vornehmen. Vergleichen Sie nicht bloss den Steuerbetrag, sondern auch Liquidität, zukünftigen Vorsorgebedarf, Produktkosten und Währungsrisiko. Eine Familie mit Kindern und knapper Reserve kann andere Prioritäten haben als eine kurz vor der Pensionierung stehende Person mit gesichertem Einkommen. Lassen Sie sich für jede 3a-Police Rückkaufswert, Garantien und mögliche Nachteile schriftlich geben. Ein Bankkonto oder Wertschriftenkonto ist nicht mit einer Versicherungspolice identisch.

Krankenversicherung und Unfallschutz ohne Deckungslücke wechseln

Informieren Sie Ihre Schweizer Krankenkasse früh über das geplante Wegzugsdatum und das neue Wohn- und Erwerbsszenario. Ob die obligatorische Schweizer Krankenversicherung endet, weiterläuft oder ein Wahlrecht besteht, hängt insbesondere bei EU-/EFTA-Bezügen von der sozialversicherungsrechtlichen Unterstellung ab. Das EDA weist darauf hin, dass zum Beispiel Personen mit Schweizer Rente und Wohnsitz in einem EU-/EFTA-Staat weiterhin schweizerisch krankenversicherungspflichtig sein können; in einigen Ländern bestehen Wahlrechte. Treffen Sie daher keine Kündigungsentscheidung allein aufgrund der Abmeldebestätigung. Verlangen Sie eine schriftliche Beurteilung des zuständigen Versicherers oder der Behörde.

Planen Sie den Beginn der neuen Gesundheitsdeckung anhand eines Kalenders. Wer erst nach der Ankunft eine ausländische Versicherungsnummer erhält, braucht gegebenenfalls einen geregelten Übergang. Prüfen Sie Leistungen im Zielland, Behandlung während Schweizbesuchen und die Situation von Angehörigen. Eine freiwillige Schweizer Zusatzversicherung kann eigene Kündigungsregeln, Wartezeiten und spätere Wiederaufnahmebedingungen haben. Der automatische Wegfall der Grundversicherung bedeutet nicht zwangsläufig denselben Ablauf bei einer Zusatzversicherung. Klären Sie einen allfälligen Verbleib oder eine Kündigung separat.

Auch Unfall und Krankheit im Erwerbsleben sind unterschiedliche Risiken. Der Schutz über einen Schweizer Arbeitgeber kann nach Ende des Arbeitsverhältnisses zeitlich begrenzt sein. Bei einer ausländischen neuen Stelle gelten die dortigen Regeln. Wer für einen Schweizer Arbeitgeber vorübergehend im Ausland arbeitet, sollte eine Entsendung prüfen lassen; wer dauerhaft aus dem Ausland für ihn arbeitet, braucht eine saubere Klärung von Sozialversicherung und Lohnadministration. Wenn eine Person selbstständig tätig wird, fällt eine bisherige Arbeitgeberdeckung möglicherweise weg. Erfassen Sie für jedes Haushaltsmitglied das Ende der alten und den Beginn der neuen Deckung mit Datum und Nachweis.

Steuern, Immobilien und Bankkonten: den letzten Schweizer Abschnitt abschliessen

Ein steuerlicher Wegzug besteht aus mehr als einem Datum. Prüfen Sie mit der Steuerverwaltung, welche Erklärung für das Wegzugsjahr nötig ist und wie Einkommen bis zum Wegzug, spätere Bonuszahlungen, Kapitalleistungen und Schweizer Liegenschaften behandelt werden. Wenn eine Wohnung in der Schweiz behalten und vermietet wird, kann auch nach dem Wegzug eine beschränkte Schweizer Steuerpflicht bestehen. Beteiligungen an einem Schweizer Unternehmen und selbstständige Tätigkeiten können weitere Fragen auslösen. Das Doppelbesteuerungsabkommen mit dem neuen Wohnsitzstaat bestimmt nicht alles allein; auch das nationale Steuerrecht beider Staaten ist relevant.

Sammeln Sie Bescheinigungen für die letzte Veranlagung: Lohnausweis, Bank- und Depotauszüge, Schuldzinsen, Vorsorgebescheinigungen, Immobilienbelege, Mietverträge und Abmeldebestätigung. Vergessen Sie nicht mögliche Steuern auf Vorsorgekapital nach dem Wegzug. Eine Rückforderung von Schweizer Quellensteuer setzt bei manchen Konstellationen Nachweise aus dem neuen Staat voraus. Das Verfahren und die Fristen sollten vor Auszahlung geklärt werden. Wer etwa im Dezember wegzieht und im Januar eine Kapitalleistung bezieht, sollte beide Steuerjahre und beide Staaten im Blick haben; ein einziger Blick auf den Schweizer Steuersatz genügt nicht.

Banken dürfen eigene Bedingungen für Kundinnen und Kunden mit Auslandwohnsitz setzen. Fragen Sie vor der Ausreise nach Kontoführung, Karten, Wertschriftendepot, Gebühren und Zugang zur Schweizer Steuerkorrespondenz. Ändern Sie die Adresse korrekt und halten Sie ein Konto für erwartete Schweizer Zahlungen offen, wenn dies möglich und sinnvoll ist. Bei Franken- und Euroverpflichtungen kann ein klarer Zahlungsplan Wechselkosten senken, ohne auf Währungsprognosen zu setzen. Grössere Überweisungen sollten mit Belegen zur Mittelherkunft dokumentiert werden. Berücksichtigen Sie auch, ob eine Schweizer Hypothek oder Bürgschaft weiterläuft.

Familie, Begünstigung und Nachlass über Grenzen hinweg

Ein Wegzug kann die finanzielle Situation der Familie stärker verändern als die eigene Altersrente. Prüfen Sie, welche Leistungen bei Invalidität oder Todesfall aus AHV, Pensionskasse, Freizügigkeit, Säule 3a und privaten Policen bestehen. Manche Leistungen hängen vom Versicherungsstatus im Ereigniszeitpunkt ab, andere von früher aufgebauten Ansprüchen. Bei Konkubinat, Patchworkfamilie oder Angehörigen in verschiedenen Ländern sind Begünstigtenregelungen besonders wichtig. Informieren Sie alle Vorsorgeeinrichtungen über aktuelle Adresse und Familienstand und verlangen Sie Bestätigungen für allfällige Begünstigungsmeldungen.

Überprüfen Sie Testament, Vorsorgeauftrag und Vollmachten mit einer fachkundigen Person, wenn Vermögen oder Familienmitglieder in mehreren Staaten liegen. Erbrechtliche Zuständigkeit und Steuerfolgen können grenzüberschreitend kompliziert sein. Eine Schweizer Verfügung wird im Ausland nicht automatisch so umgesetzt, wie man es erwartet; ebenso kann ein neues Testament unbeabsichtigt frühere Regelungen verdrängen. Erstellen Sie eine Vermögensübersicht mit Konten, Versicherungen, Immobilien, Schulden, Kontaktpersonen und Aufbewahrungsort wichtiger Dokumente. Diese Liste soll sicher verwahrt und regelmässig aktualisiert werden.

Für minderjährige Kinder ist die Haushaltsplanung konkret: Wer zahlt Miete und laufende Kosten, falls ein Elternteil länger nicht arbeiten kann? Welche Leistungen fliessen im Zielland, und ab wann? Ein Risikovergleich betrachtet Bedarf und verlässliche Leistungen getrennt. Beispiel: Eine Familie braucht jährlich umgerechnet CHF 70'000 für Lebenshaltung und Ausbildung. Die Pensionskasse weist nur begrenzte Hinterlassenenleistungen aus, und nach dem Wegzug endet eine weitere Arbeitgeberdeckung. Das kann eine reale Lücke ergeben; die genaue Höhe verlangt Unterlagen beider Länder. Prüfen Sie bestehende Versicherungen zuerst, bevor Sie eine neue abschliessen.

Die letzten 30 Tage und das erste Jahr danach

In den letzten 30 Tagen sollten Abmeldung, Versicherung, Pensionskasse, Freizügigkeit und Zahlungszugang schriftlich organisiert sein. Verwenden Sie eine Tabelle mit Aufgabe, Institution, Kontakt, Datum und erhaltenem Nachweis. Lassen Sie sich insbesondere die Überweisung von Vorsorgeguthaben bestätigen. Fotografieren oder scannen Sie keine sensiblen Unterlagen nur auf einem einzelnen Telefon; speichern Sie Kopien sicher und für Vertrauenspersonen im Notfall auffindbar. Geben Sie den Institutionen die neue Adresse, aber behalten Sie auch eine Zustellmöglichkeit für letzte Schweizer Rechnungen und Steuerpost.

Nach der Ankunft prüfen Sie im Zielland die Anmeldung, neue Kranken- und Sozialversicherung, Arbeitsvertrag, Bank und Steuerpflicht. Nach drei Monaten vergleichen Sie das reale Haushaltsbudget mit der Planung. Nach dem ersten ausländischen Steuerjahr sollte die grenzüberschreitende Steuerbehandlung nochmals geprüft werden, weil Lohn, Mietzinse, Vorsorgebezüge und Vermögen dann konkret vorliegen. Bestellen Sie bei Bedarf später erneut einen Schweizer AHV-Kontoauszug oder eine Pensionskassenauskunft. Bei einer späteren Rückkehr in die Schweiz können diese Unterlagen helfen, Lücken zu vermeiden.

Die Leitfrage lautet nicht nur, wie Sie aus der Schweiz wegkommen, sondern wie Ihr finanzielles System danach zuverlässig funktioniert. Halten Sie Entscheidungen nachvollziehbar fest: Warum blieb das Freizügigkeitsguthaben in der Schweiz? Warum wurde eine 3a-Leistung bezogen oder stehen gelassen? Welche Versicherung deckt die Familie? Welche Steuerannahmen wurden fachlich bestätigt? Mit solchen Antworten wird aus einer langen Liste eine belastbare Wegzugsplanung. Für internationale Steuer- und Rechtsfragen empfiehlt sich eine Prüfung durch qualifizierte Fachpersonen in den betroffenen Ländern.

Drei häufige Fehlannahmen beim Wegzug

Erstens ist eine Auszahlung der ganzen Pensionskasse bei jedem Wegzug nicht selbstverständlich. Für den obligatorischen Teil bei einem Umzug in die EU oder EFTA zählt unter anderem die Pflichtversicherung im neuen Land. Die Frage sollte anhand der Aufteilung des Vorsorgeguthabens und der zuständigen Verbindungsstelle beantwortet werden. Eine Reisebuchung oder eine neue Adresse ist dafür kein ausreichender Nachweis. Zweitens beendet die Abmeldung bei der Gemeinde nicht in jedem Fall sämtliche Schweizer Versicherungs- oder Steuerpflichten. Eine Schweizer Rente, eine Immobilie, eine Entsendung oder weitergeführte Erwerbstätigkeit können eine andere Beurteilung auslösen. Drittens ist ein 3a-Bezug nicht automatisch steuerfrei, selbst wenn die Person bereits im Ausland wohnt.

Hinter diesen Irrtümern steckt oft dieselbe Ursache: Man übernimmt eine richtige Aussage aus einem anderen Fall. Die eigene Entscheidung braucht aber vier Angaben, die gemeinsam betrachtet werden: Wohnsitz, Erwerbsort, Staatsangehörigkeit und Art der Vorsorgeleistung. Bei Steuern kommen Zeitpunkt, Kanton, Zielland und ein allfälliges Doppelbesteuerungsabkommen hinzu. Schreiben Sie diese Angaben in einem einzigen Fallblatt auf. So kann eine Fachperson eine konkrete Frage beantworten, statt zunächst widersprüchliche Annahmen zu entwirren.

Für Familien lohnt sich ein abschliessender Szenariotest. Was geschieht, wenn die neue Stelle später beginnt, ein Elternteil krank wird oder die geplante Auszahlung nicht rechtzeitig erfolgt? Halten Sie eine Reserve und eine zuständige Kontaktperson bereit. Gute Wegzugsplanung ist überprüfbar: Zu jedem entscheidenden Punkt gibt es eine zuständige Institution, einen erhaltenen Beleg und einen Termin für die nächste Prüfung.

Diese Informationen sind allgemein. Ihre Unterlagen, Verträge und die zuständigen Stellen bestimmen, was für Ihren Fall gilt.

Passende UmsetzungRelocation-Planung ansehen ↗