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Vorsorge

Säule 3a oder Pensionskasseneinkauf: Was zuerst prüfen?

Beide Wege können die Altersvorsorge stärken und steuerlich wirken. Liquidität, Einkaufspotenzial und Bezugspläne entscheiden über die Reihenfolge.

Stand: 30. September 2026

Zuerst das Ziel, dann die Einzahlung

Säule 3a und freiwilliger Einkauf in die Pensionskasse werden oft als zwei austauschbare Wege zum Steuersparen beschrieben. Beide binden aber Geld für die Vorsorge und folgen unterschiedlichen Regeln. Die richtige Frage lautet deshalb nicht bloss: Wo ist der Abzug dieses Jahr grösser? Fragen Sie zuerst, welches Problem gelöst werden soll. Fehlt im Ruhestand ein laufendes Einkommen, brauchen Angehörige im Todesfall Schutz oder soll Vermögen für einen geplanten Immobilienkauf verfügbar bleiben? Eine 38-jährige Angestellte mit kleiner Reserve, zwei Kindern und unsicherem Beschäftigungsverhältnis wird anders entscheiden als ein 58-jähriger Angestellter mit gut gefülltem Notgroschen und klarem Rentenbezug. Halten Sie vor jeder Einzahlung vier Zahlen fest: frei verfügbare Reserve, maximal tragbare jährliche Sparleistung, erwartete Alters- und Risikoleistungen sowie Zeitpunkt eines möglichen Kapitalbedarfs. Erstellen Sie dazu eine einfache Zeitleiste mit Jobwechsel, Familienplänen, Eigenheim und Pensionierung. Steuern gehören ebenfalls auf die Liste, aber nicht allein an die Spitze. Ein Steuerabzug reduziert das steuerbare Einkommen; er verwandelt eine langfristig gebundene Einzahlung nicht in frei verfügbares Geld. Wenn die Liquidität für eine Zahnarztrechnung, Arbeitslosigkeit oder eine Renovation fehlt, kann selbst ein hoher rechnerischer Steuervorteil zu einer schlechten Haushaltsentscheidung führen. Beginnen Sie daher mit der Finanzlage und entscheiden Sie erst danach über das Vorsorgegefäss.

Die Reserve bleibt ausserhalb der gebundenen Vorsorge

Bevor Sie die Maximalbeträge ausreizen, definieren Sie eine Reserve, auf die Sie ohne besondere Bezugsgründe zugreifen können. Die Höhe hängt von Fixkosten, Einkommen, Familiengrösse und Arbeitsplatzsicherheit ab. Ein Haushalt mit zwei stabilen Löhnen braucht möglicherweise eine andere Reserve als eine selbständig erwerbende Person mit schwankenden Aufträgen. Trennen Sie Geld für bekannte Rechnungen, etwa Steuern, Jahresprämien oder Ferien, von der eigentlichen Notfallreserve. Rechnen Sie ausserdem geplante Ausgaben der nächsten Jahre hinzu: Weiterbildung, Kinderbetreuung, Kaufnebenkosten oder eine Renovation. Säule 3a und Pensionskasse haben gesetzlich begrenzte Bezugsmöglichkeiten. Sie sind daher kein vollwertiger Ersatz für Bargeld oder gut verfügbare Kontoguthaben. Ein Beispiel: Ein Paar kann im Dezember CHF 14'000 einzahlen und damit einen Steuerabzug erzielen. Im März wird gleichzeitig eine Steuerrechnung von CHF 9'000 und eine unerwartete Reparatur fällig. Ist nach der Vorsorgeeinzahlung nur noch CHF 4'000 verfügbar, muss das Paar möglicherweise teuren Kredit aufnehmen. Ein kleinerer oder späterer Beitrag wäre in diesem Szenario plausibler gewesen. Der Reservecheck schützt auch vor zu optimistischen Anlagerenditen. Kapitalmarktanlagen können schwanken, und ein gebundener Betrag steht gerade dann nicht unbedingt bereit, wenn sich die Lebensumstände ändern. Schreiben Sie die Mindestreserve als festen Betrag auf und prüfen Sie nach jeder geplanten Vorsorgezahlung, ob sie tatsächlich noch vorhanden ist.

Wer 2026 in die Säule 3a einzahlen darf

Eine Einzahlung in die gebundene Säule 3a setzt AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen voraus. Für Personen, die einer Pensionskasse angehören, beträgt der ordentliche maximale Beitrag 2026 CHF 7'258. Ohne Anschluss an eine Pensionskasse dürfen bis zu 20 Prozent des Erwerbseinkommens, höchstens CHF 36'288, eingezahlt werden. Die Beträge gelten pro berechtigter Person, nicht als pauschaler Familienbetrag. Eine Ehefrau und ein Ehemann können also bei eigener Berechtigung jeweils ihren zulässigen Betrag leisten. Prüfen Sie den Pensionskassenstatus für das konkrete Steuerjahr, besonders bei Teilzeit, Stellenwechsel oder Selbständigkeit. Der Steuerabzug entsteht im gesetzlichen Rahmen für den tatsächlich geleisteten Beitrag. Wer CHF 1'000 einzahlt, spart nicht CHF 1'000 Steuern; die Ersparnis hängt vom relevanten Grenzsteuersatz, Wohnort, Familienstand und weiteren Abzügen ab. Eine exemplarische Modellrechnung mit CHF 1'000 Beitrag und 25 Prozent Grenzbelastung ergäbe rund CHF 250 weniger Einkommenssteuer, ist aber keine persönliche Zusage. Die spätere Auszahlung wird gesondert besteuert. Lassen Sie einen Rechner daher die Annahmen offenlegen und unterscheiden Sie Einzahlung, Steuerersparnis und nach Steuern verbleibendes Vorsorgekapital. Wer im Dezember einzahlen will, plant den Zahlungsweg frühzeitig, damit der Betrag im richtigen Steuerjahr bei der Vorsorgeeinrichtung eingeht. Die genauen organisatorischen Termine nennt der jeweilige Anbieter.

Neue Nachzahlungen in die Säule 3a ab 2026

Seit 2026 gibt es unter Voraussetzungen die Möglichkeit, nicht ausgeschöpfte Beiträge der Säule 3a aus früheren Jahren nachzuzahlen. Erstmals betrifft dies Lücken des Steuerjahrs 2025; Jahre vor 2025 können auf diesem Weg nicht nachgeholt werden. Das Bundesamt für Sozialversicherungen nennt eine rückwirkende Möglichkeit für höchstens zehn Jahre. Im Jahr des Einkaufs muss eine Person zur Einzahlung berechtigt sein und den ordentlichen Jahresbeitrag vollständig leisten. Auch im Jahr der ursprünglichen Lücke musste sie in der Schweiz AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen haben. Der zusätzliche Einkauf ist pro Jahr auf den sogenannten kleinen Beitrag begrenzt, 2026 also auf CHF 7'258, selbst wenn für den ordentlichen Beitrag die höhere Grenze ohne Pensionskasse gilt. Nicht jede rechnerische Differenz lässt sich beliebig auf mehrere Einkäufe verteilen; die konkreten Regeln für einzelne Jahreslücken sollten mit Anbieter und Steuerbehörde geprüft werden. Beispiel: Eine Angestellte zahlte 2025 nur CHF 3'000 ein und schöpfte die zulässige Grenze nicht aus. Für 2026 plant sie den vollen ordentlichen Beitrag und fragt ihren 3a-Anbieter, wie viel sie für 2025 zusätzlich einkaufen kann. Eine andere Person hatte 2025 kein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen in der Schweiz. Sie sollte nicht annehmen, dass die neue Regel ihr trotzdem einen nachträglichen Steuerabzug für dieses Jahr eröffnet. Dokumentieren Sie ordentliche Beiträge und rückwirkende Einkäufe getrennt, damit Ihre Steuererklärung nachvollziehbar bleibt.

Bei der Säule 3a auch die Anlageform vergleichen

Die Wahl zwischen 3a-Konto, Wertschriftenlösung und Versicherung ist mehr als ein Vergleich der Steuerabzüge. Der gesetzliche Steuerrahmen sagt nichts über Kosten, Rendite, Risiko oder Vertragsflexibilität des konkreten Produkts. Ein Konto bietet typischerweise Wertstabilität des Nominalbetrags, aber der Zins kann tief sein. Eine Wertschriftenlösung kann bei langem Anlagehorizont höhere Ertragschancen eröffnen, schwankt jedoch im Wert und kann zum ungünstigen Bezugszeitpunkt im Minus liegen. Versicherungslösungen verbinden Vorsorge und Risikoabsicherung; dabei sind Prämien, Kosten, garantierte und nicht garantierte Leistungen sowie Folgen eines vorzeitigen Abbruchs genau zu lesen. Ein Beispiel: Eine 32-jährige Person mit 30 Jahren bis zur Pensionierung hat einen anderen Anlagehorizont als jemand, der in vier Jahren eine gestaffelte Auszahlung plant. Die langfristige Rendite darf als Szenario modelliert werden, nicht als sichere jährliche Zahlung. Vergleichen Sie mindestens Gebühren, Aktienanteil, Währungsrisiko, Anpassbarkeit der Beiträge und die tatsächlich versicherten Todesfall- oder Invaliditätsleistungen. Fragen Sie sich, ob ein Schutzbedarf überhaupt besteht, bevor Sie eine kombinierte Versicherung wegen eines Werbeversprechens wählen. Mehrere 3a-Verhältnisse können für spätere Bezugsplanung nützlich sein, doch die steuerliche Behandlung richtet sich nach Kanton und konkretem Jahr. Die persönliche Anlagestrategie sollte zu Verlusttragfähigkeit, Zeithorizont und Gesamtvermögen passen.

Den Vorsorgeausweis der Pensionskasse lesen

Vor einem freiwilligen Pensionskasseneinkauf benötigen Sie einen aktuellen Vorsorgeausweis und idealerweise eine schriftliche Berechnung des zulässigen Einkaufs der Kasse. Auf dem Ausweis finden Sie unter anderem vorhandenes Altersguthaben, projizierte Altersleistungen und versicherte Risiken. Die Projektion beruht auf Annahmen über künftigen Lohn, Beiträge, Verzinsung und Pensionierungszeitpunkt. Sie ist deshalb nicht gleichbedeutend mit einer garantierten Rente. Lesen Sie Pflicht- und weitergehende Leistungen soweit ausgewiesen getrennt. Fragen Sie nach dem Reglement: Wird ein Einkauf dem Altersguthaben gutgeschrieben, kann er die Invaliden- oder Hinterlassenenleistung beeinflussen, und welche Optionen bestehen später zwischen Rente und Kapital? Die Antwort unterscheidet sich zwischen Vorsorgeeinrichtungen. Eine Person mit einem Ausweis über CHF 120'000 Einkaufspotenzial muss diesen Betrag nicht in einem Schritt ausschöpfen. Der ausgewiesene Höchstbetrag ist eine rechtliche oder reglementarische Obergrenze, keine persönliche Empfehlung. Prüfen Sie auch vorhandene Freizügigkeitsguthaben, frühere Vorbezüge für Wohneigentum oder Zuzug aus dem Ausland mit der Kasse. Solche Faktoren können den zulässigen Einkauf und die steuerliche Behandlung beeinflussen. Nach einem Stellenwechsel lohnt ein neuer Ausweis besonders: Die Pensionskasse des neuen Arbeitgebers kann andere Leistungen, Verzinsungsregeln und Einkaufsmöglichkeiten haben. Grundlage jeder Entscheidung ist der tatsächlich gültige Ausweis der heutigen Kasse.

Altersrente, Todesfall und Invalidität getrennt beurteilen

Ein PK-Einkauf kann das Altersguthaben erhöhen, aber er schliesst nicht automatisch jede Versorgungslücke der Familie. Die berufliche Vorsorge umfasst Leistungen bei Alter, Invalidität und Tod; deren konkrete Höhe hängt von Gesetz und Reglement ab. Lassen Sie sich vor einer grossen Einzahlung zeigen, was bei schwerer Krankheit, Unfall und Tod geschieht. Entscheidend kann auch sein, wann die zur Invalidität führende Arbeitsunfähigkeit begann. Vergleichen Sie die PK-Leistungen mit AHV beziehungsweise IV, Unfallversicherung, allfälliger Krankentaggelddeckung und vorhandenen privaten Policen. Eine Familie mit zwei Kindern und einer Hypothek könnte bei Tod einer erwerbstätigen Person einen hohen laufenden Bedarf haben, selbst wenn das Altersguthaben gut aussieht. Eine alleinstehende Person ohne Unterhaltspflichten beurteilt das Todesfallrisiko anders. Schreiben Sie für jedes Ereignis den jährlichen Bedarf und die voraussichtlichen Leistungen auf; die Differenz ist der eigentliche Prüfpunkt. Beachten Sie ab 2026, dass die zusätzliche 13. AHV-Rente nur die Altersrente betrifft. IV- und Hinterlassenenrenten werden weiterhin zwölfmal ausbezahlt. Wer sie fälschlich mit 13 multipliziert, unterschätzt möglicherweise die Lücke. Fragen Sie Ihre Kasse auch, ob ein Einkauf die Risikoleistungen verändert oder allein das Alterskapital. Erst mit dieser Antwort lässt sich der PK-Einkauf mit einem 3a-Beitrag oder einer gezielten Risikoabsicherung fair vergleichen.

Die dreijährige Sperrfrist vor Kapitalbezug

Nach einem Einkauf in die berufliche Vorsorge ist ein Kapitalbezug während drei Jahren steuerlich besonders heikel. Das Zürcher Steueramt weist darauf hin, dass bei einem Kapitalbezug innert drei Jahren der Einkauf steuerlich nicht abzugsfähig ist. Die Frist bezieht sich auf volle Jahre. Sie betrifft die Planung eines Kapitalbezugs bei Pensionierung ebenso wie andere Kapitalbezüge; bei Wohneigentum sind zusätzlich die konkreten gesetzlichen und reglementarischen Regeln zu beachten. Eine 61-jährige Person, die mit 64 ihr gesamtes PK-Guthaben in Kapitalform beziehen möchte, sollte das genaue Einkaufsdatum und das geplante Auszahlungsdatum vor einer Einzahlung schriftlich prüfen. Schon ein kleiner zeitlicher Fehler kann die erwartete Steuerwirkung zunichtemachen. Berücksichtigen Sie auch, dass ein späterer Stellenwechsel oder eine unerwartete Pensionierung die Planung verändern kann. Die dreijährige Frist ist keine pauschale Aussage, dass jeder Einkauf kurz vor 65 verboten wäre: Wer eine Rente statt Kapital wählt oder andere Voraussetzungen erfüllt, hat eine andere Ausgangslage. Entscheidend sind die konkrete Auszahlung und die steuerliche Beurteilung. Fragen Sie Kasse und Steuerfachperson, ob frühere Einkäufe, frühere Kapitalbezüge und weitere Vorsorgekonten im konkreten Fall relevant sind. Halten Sie die Antwort und die Daten schriftlich fest. Vergleichen Sie die Steuerersparnis des Einkaufs erst danach mit den Folgen der späteren Auszahlung.

Wohneigentum und frühere Vorbezüge einbeziehen

Wer Vorsorgegeld für selbstgenutztes Wohneigentum beziehen oder verpfänden möchte, muss die 3a- und PK-Entscheidung gemeinsam mit der Finanzierung planen. Ein Vorbezug aus der Pensionskasse kann das Altersguthaben und je nach Reglement den Risikoschutz mindern. Zudem sind frühere Vorbezüge und Rückzahlungen für spätere freiwillige Einkäufe relevant. Verlangen Sie von Ihrer Kasse eine konkrete Übersicht über den heutigen Stand und die möglichen Folgen. Bei der Säule 3a bestehen ebenfalls gesetzlich definierte vorzeitige Bezugsmöglichkeiten, etwa für selbstgenutztes Wohneigentum; das bedeutet nicht, dass ein beliebiger Liquiditätsbedarf einen Bezug erlaubt. Ein Beispiel: Ein Paar plant in zwei Jahren eine Wohnung für CHF 900'000. Es besitzt genügend Eigenmittel für die Anzahlung, aber nur wenig Bargeld für Kaufnebenkosten und Unterhalt. Ein hoher PK-Einkauf im laufenden Jahr könnte den verfügbaren Spielraum verringern und durch den geplanten Kapitalbezug in die Dreijahresfrist geraten. Eine vorsichtige Planung reserviert zuerst die Finanzierung, eine Unterhaltsreserve und die steuerliche Prüfung; erst danach wird entschieden, welche Vorsorgezahlung tragbar ist. Auch ein 3a-Vorbezug kann eine Steuer auf der Kapitalleistung auslösen. Nehmen Sie daher nicht nur den anfänglichen Abzug, sondern den gesamten Ablauf bis Kauf und späterer Pensionierung in die Rechnung auf.

Steuern über den ganzen Lebenszyklus rechnen

Eine Einzahlung kann das steuerbare Einkommen heute senken, während die spätere Vorsorgeleistung besteuert wird. Vergleichen Sie deshalb nie nur den diesjährigen Steuerabzug. Modellieren Sie mindestens Einzahlung, mögliche Entwicklung des Guthabens, Zeitpunkt des Bezugs und Steuerbelastung im Bezugsjahr. Je nach Wohnkanton können mehrere Kapitalbezüge im gleichen Jahr für die Besteuerung zusammengezählt werden. Zürich weist ausdrücklich auf die gemeinsame Betrachtung von Kapitalleistungen aus Pensionskasse, Freizügigkeit und Säule 3a innerhalb eines Kalenderjahrs hin. Eine gestaffelte Planung kann deshalb relevant sein, muss aber zu tatsächlichen Bezugsrechten, Liquiditätsbedarf und geltenden Regeln passen. Vergleichen Sie ausserdem Rente und Kapital nicht nur steuerlich. Eine Rente schützt vor dem Risiko, sehr lange zu leben, kann aber weniger flexibel sein. Kapital schafft Gestaltungsspielraum, verlangt jedoch Disziplin bei Anlage und Entnahme und trägt Markt- und Langlebigkeitsrisiken. Eine Musterrechnung mit CHF 20'000 PK-Einkauf und einer angenommenen Grenzbelastung von 30 Prozent zeigt CHF 6'000 mögliche unmittelbare Steuerwirkung. Diese Zahl ist nur ein Szenario. Sie sagt nichts darüber, wie hoch die spätere Steuer auf die Leistung ausfällt oder ob der Einkauf für die Person die beste Verwendung von CHF 20'000 ist. Lassen Sie die persönliche Steuerwirkung mit Wohnort und Veranlagung berechnen und stellen Sie ihr den Bedarf im Ruhestand gegenüber.

Zwei Haushalte, zwei sinnvolle Reihenfolgen

Fall A: Sofia ist 34, verdient CHF 88'000, hat zwei kleine Kinder und spart für einen späteren Immobilienkauf. Ihr PK-Ausweis zeigt Einkaufspotenzial, doch auf dem Sparkonto liegt nur eine kleine Reserve. Für sie ist plausibel, zuerst Liquidität und Familienabsicherung zu ordnen. Anschliessend kann sie einen tragbaren 3a-Beitrag prüfen; ein grosser PK-Einkauf wird erst aktuell, wenn Finanzierung und Drei-Jahres-Frist geklärt sind. Fall B: Daniel ist 57, hat hohe verfügbare Reserven, arbeitet seit Jahren bei demselben Arbeitgeber und plant, einen Teil der PK-Leistung als Rente zu beziehen. Er kann sowohl die 3a-Grenze als auch einen gestaffelten PK-Einkauf prüfen. Entscheidend sind Reglement, Einkaufspotenzial, künftige Leistung und geplante Kapitalbezüge. Aus dem höheren Einkommen folgt nicht automatisch, dass der PK-Einkauf Vorrang hat. Eine dritte Variante zeigt den Einfluss eines Jobwechsels: Nach einem Wechsel zu einer neuen Kasse sinkt oder steigt das ausgewiesene Einkaufspotenzial, und der Risikoschutz kann sich ändern. Rechnen Sie dann neu, statt einen alten Plan weiterzuführen. Die Beispiele sind bewusst ohne versprochene Rendite und ohne festen persönlichen Steuersatz formuliert. Sie zeigen die Reihenfolge der Fragen: Ziel, Reserve, Schutz, Regeln der Kasse, Steuerwirkung und Bezug. Die geeignete Lösung ergibt sich erst aus den tatsächlichen Unterlagen.

Entscheidung in sechs Schritten und kurze Antworten

Erstens erfassen Sie Jahresbudget, Notfallreserve und geplante grössere Ausgaben. Zweitens stellen Sie die Vorsorgelücke bei Pensionierung sowie bei Invalidität und Tod dar. Drittens holen Sie den aktuellen Vorsorgeausweis mit schriftlich bestätigtem Einkaufspotenzial ein. Viertens prüfen Sie, ob und in welcher Höhe 2026 ein ordentlicher 3a-Beitrag oder ein rückwirkender 3a-Einkauf zulässig ist. Fünftens notieren Sie alle geplanten Kapitalbezüge samt Daten und lassen die dreijährige PK-Frist prüfen. Sechstens vergleichen Sie die Steuerwirkung heute und bei Auszahlung und entscheiden über Höhe und Reihenfolge der Beiträge. Häufige Frage: Muss ich zuerst den maximalen 3a-Betrag leisten? Nein, es gibt keine allgemeine Pflicht dazu. Er kann sinnvoll sein, wenn Reserve und Ziele passen. Kann ich eine 3a-Lücke aus 2024 nachholen? Nach dem Stand 2026 beginnen die nachträglich einkaufbaren Lücken erst mit 2025. Ist der maximale PK-Einkauf eine Empfehlung? Nein, er beschreibt grundsätzlich die zulässige Obergrenze unter den geprüften Voraussetzungen. Verdient ein 3a-Wertschriftenprodukt garantiert mehr? Nein, Anlageergebnisse sind unsicher und Kosten sowie Risikoprofil zählen. Beendet ein PK-Einkauf die Lücke im Todesfall? Nur die konkreten Risikoleistungen des Reglements beantworten diese Frage. Dokumentieren Sie Ihre Entscheidung und überprüfen Sie sie nach Familiengründung, Stellenwechsel, Immobilienkauf und vor der Pensionierung neu.

Ein Plan für jedes Jahr statt einer einmaligen Wahl

Die beste Reihenfolge kann sich mit dem Einkommen und der Lebensphase verändern. Legen Sie deshalb eine kurze jährliche Prüfroutine fest. Im Frühjahr aktualisieren Sie Budget, Rücklagen und den Vorsorgeausweis. Im Sommer überprüfen Sie neue Risiken durch Stellenwechsel, Geburt, Hypothek oder Selbständigkeit. Im Herbst vergleichen Sie den noch möglichen 3a-Beitrag, allfälliges Einkaufspotenzial der Pensionskasse und die bis Jahresende benötigte Liquidität. Nach der Steuerveranlagung gleichen Sie die tatsächlich anerkannte Steuerwirkung mit Ihrer früheren Schätzung ab. So erkennen Sie, ob ein Modellrechner Ihren Fall gut getroffen hat. Führen Sie eine Tabelle mit Beitragsjahr, eingezahltem Betrag, Vorsorgeeinrichtung, Beleg, geplantem Bezug und offenem Entscheid. Notieren Sie bei einem PK-Einkauf das genaue Zahlungsdatum, damit die Dreijahresfrist später nachvollziehbar ist. Für einen rückwirkenden 3a-Einkauf halten Sie zusätzlich das Jahr der ausgeglichenen Lücke fest. Diese Dokumentation hilft auch beim Umzug in einen anderen Kanton oder ins Ausland. Lassen Sie neue Regeln und Betragsgrenzen vor jeder Einzahlung nochmals auf offiziellen Seiten oder direkt beim Anbieter prüfen. Der Entscheid muss nicht für das ganze Erwerbsleben gelten. In einem Jahr kann eine grössere Reserve Priorität haben, im nächsten ein ordentlicher 3a-Beitrag und später ein PK-Einkauf. Diese Flexibilität macht die Vorsorgeplanung widerstandsfähiger gegen Veränderungen im Haushalt und am Arbeitsmarkt. Bei jeder erneuten Prüfung vergleichen Sie nicht nur Endwerte, sondern auch den Weg dorthin. Fragen Sie, wie viel Geld im nächsten Jahr gebunden wird, welche jährlichen Kosten anfallen und wie die Familie reagieren könnte, wenn eine Einnahme wegfällt. Bewahren Sie alte Vorsorgeausweise auf, damit eine Änderung der projizierten Rente erklärt werden kann. Bei einer negativen Abweichung ist nicht automatisch ein zusätzlicher Einkauf nötig; manchmal stammen Unterschiede aus neuen Annahmen zur Verzinsung oder einem anderen Arbeitspensum. Halten Sie deshalb pro Simulation fest, wer sie erstellt hat, wann sie erstellt wurde und welche künftigen Löhne verwendet wurden. Das macht den nächsten Entscheid fachlich überprüfbar.

Diese Informationen sind allgemein. Ihre Unterlagen, Verträge und die zuständigen Stellen bestimmen, was für Ihren Fall gilt.

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